Oftmals ist es notwendig für Sie Ihr Unternehmen bewerten zu lassen, weil es beliehen werden soll, alte Gesellschafter ausscheiden, neue hinzukommen, oder leider im Falle einer Scheidung geteilt wird.


Hier können wir Ihnen als Betriebswirte folgende gutachterliche Verfahren anbieten um den Wert Ihres Unternehmens zu bestimmen:


- Mittelwertverfahren

- Stuttgarter Verfahren

- Direkte/Indirekte Methode

- Discounted Cash flow (DCF) für Personen- und Kapitalgesellschaften

- Ertragswertmethode für Personen- und Kapitalgesellschaften

- Ertragswertmethode nach Erbschftssteuerrecht

- Bewertung von Krisenunternehmen oder drohender Insolvenz


für Gewerbetreibende, Handwerker oder Freiberufler