Was für den Unternehmenswert gilt, gilt auch für die Immobilie.
Wir stehen Ihnen zur Wertschätzung Ihrer Immobilie gerne zur Verfügung bei:
- Kauf-oder Verkauf
- Beleihungswertermittlung bei Finanzierung
- Im Falle von Vermögens- oder Eheauseinandersetzungen
im Rahmen eines Gutachtens zum
- Bodenwert
- Sachwert
- Vergleichswert
- Ertragswert
- Liquidationswert
- Werte von Wohnrechten etc.