Was für den Unternehmenswert gilt, gilt auch für die Immobilie.


Wir stehen Ihnen zur Wertschätzung Ihrer Immobilie gerne zur Verfügung bei:


- Kauf-oder Verkauf

- Beleihungswertermittlung bei Finanzierung

- Im Falle von Vermögens- oder Eheauseinandersetzungen


im Rahmen eines Gutachtens zum


- Bodenwert

- Sachwert

- Vergleichswert

- Ertragswert

- Liquidationswert

- Werte von Wohnrechten etc.